Beschluss:
„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Dezember 2020 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:
„1. | Den erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 109.982,00 € beim Produktsachkonto 050303.549900 (749900) - Übrige weitere sonstige Aufwendungen (Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit - Produkt: „Leistungen nach dem AsylbLG“ - wird zugestimmt. |
2. | Die Deckung der Mehraufwendungen (Mehrauszahlungen) erfolgt durch Mehrerträge (Mehreinzahlungen) beim Produktsachkonto 160100.411100 (611100) - Schlüsselzuweisungen vom Land - Produkt: „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgem. Umlagen“.“ |