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Auszug - Zustimmung zu erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 21.12.2020  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 20/522/2021 Zustimmung zu erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 21.12.2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Dezember 2020 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:

 

„1.

Den erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 109.982,00 € beim Produktsachkonto 050303.549900 (749900) - Übrige weitere sonstige Aufwendungen (Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit - Produkt: „Leistungen nach dem AsylbLG“ - wird zugestimmt.             

 

2.

Die Deckung der Mehraufwendungen (Mehrauszahlungen) erfolgt durch Mehrerträge (Mehreinzahlungen) beim Produktsachkonto 160100.411100 (611100) - Schlüsselzuweisungen vom Land - Produkt: „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgem. Umlagen“.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig