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Auszug - 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/537/2020 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentl. Belange 29. Änderung FNP (Wohnbauflächen Brunnenstraße - Oststraße) (85 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 29. Änderung FNP (Wohnbauflächen Brunnenstraße - Oststraße) (307 KB)