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Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Der St. Stephanus Schützenbruderschaft Golkrath e. V. wird zur Beschaffung einer elektronischen Schießanlage unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 ein Zuschuss in Höhe von 11.200 € gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2021 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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