Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/416/2020  

 
 
Betreff: Zuschuss zum Bau einer elektronischen Schießanlage in Golkrath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
02.12.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die St. Stephanus Schützenbruderschaft 1862 Golkrath e. V. beabsichtigt, die derzeit vorhandene veraltete manuelle Schießanlage durch eine elektronische Schießanlage der neuesten Generation zu ersetzen.

 

Die Schützenbruderschaft Golkrath betreibt seit 1990 einen Schießstand für Luftdruckgewehre im Dachgeschoss des Golkrather Pfarrheims. Der Stand wird zurzeit von den drei Mannschaften (30 aktive Schützen im Alter von 14 bis 80 Jahren) der Schützenbruderschaft zu Trainings- und Wettkampfzwecken genutzt. Neben zwei wöchentlichen Trainingseinheiten finden im Jahresverlauf neben regulären Wettkämpfen in den Sportligen der einzelnen Mannschaften auch zahlreiche Trainingswettkämpfe statt.

 

Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme belaufen sich auf ca. 16.000 €.

 

Seitens der Schützenbruderschaft ist beabsichtigt, eine Eigenleistung im Wert von ca. 4.800 € einzubringen.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit.

 

Der Antrag der Schützenbruderschaft Golkrath wurde im Rahmen des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ vorgelegt, konnte jedoch nicht priorisiert werden.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 08.06.2020 wurde darauf hingewiesen, dass geplant sei, die nicht priorisierten Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hausmittel in den kommenden Jahren zu bezuschussen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Der St. Stephanus Schützenbruderschaft Golkrath e. V. wird zur Beschaffung einer elektronischen Schießanlage unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 ein Zuschuss in Höhe von 11.200 € gewährt.

 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2021 nachzuweisen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 11.200 € unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2021.