Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Thomas Eickels verpflichtet die anwesenden sachkundigen BürgerInnen und deren Stellvertretungen.
Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift beigefügt. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Die Verpflichteten unterzeichnen die Verpflichtungserklärungen, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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