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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 3.648.026,92 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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