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Tatbestand: Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 17.06.2020 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 04.06.2020 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift).
Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 weist einen Jahresüberschuss von 3.648.026,92 € auf. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung 25.381.489,54 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 3.648.026,92 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2019 sowie des Lageberichts
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