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Bürgermeister Jansen erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass für die Erledigung von Anregungen der Rat den Hauptausschuss bestimmt habe. Der Hauptausschuss habe in diesem Falle als Beschwerdeausschuss die Anregungen inhaltlich zu prüfen und die Sache an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Hierbei könne der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen.
Nach eingehender Diskussion wird über folgenden Beschlusstext in eigener Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss abgestimmt, wobei wegen Stimmengleichheit keine Empfehlungen ausgesprochen werden:
„Der Beschwerdeausschuss folgt nach eingehender Beratung und Prüfung den Anregungen.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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