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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020  

 
 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 20/489/2019 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz stv. Fraktionsvorsitzender Fellmin, für die Fraktion Bürgerpartei/Graue Panther Fraktionsvorsitzender Frings, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky und für die CDU-Fraktion Geschäftsführer Muckel. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.

 

Nachdem nach intensiver Aussprache keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über die vorliegende Beschlussempfehlung abstimmen.


Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

111.659.960 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

111.224.960 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 

106.080.002 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 

100.944.201 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

   8.666.026 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

20.272.250 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.810.646 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

13.312.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

810.646 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

14.804.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020, entsprechend der

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

 

-entfällt-

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem.  § 21  Abs. 1  KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 -  der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 -            solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender

                          Verstärkungs­­­­­­vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch

                          gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

5.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7. Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der  Produkte ein  ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­stimmung des Stadtkämmerers.


§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180035

Geräteträger (Ersatz für HS-2414)

B01180058

 

B01180080

 

Frontanbaumähgerät

 

Hebebühnenanhänger

B01180094

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115)

B02157027

Löschgruppenfahrzeug LF 10 Borschemich / Keyenberg / Kuckum

B02157029

Mittleres Löschfahrzeug (MLF)

H02150013

Neubau FWGH Keyenberg (neu)

H02150019

Erweiterung FWGH Holzweiler (mit Schulungsraum)

H03010019

Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich

H03010020

Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath

S03030002

Neugestaltung Schulhof Europaschule

S04010006

Barrierefreie Erschließung Altes Rathaus

H06021401

Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II

H06021502

Anbau Mehrzweckraum Kindergarten Südpromenade

H06021702

Erweiterungsbau Kindergarten Immerath

 

H08010010

Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu)

S08010010

Kunstrasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

S08010011

Rasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

S11030001

Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12010036

Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil)

E12010054

Mühlenstr. (von Anton-Raky-Allee bis Bahnunterführung) - Straßenbau

E12010055

Anton-Raky-Allee (von Th.-Körner-Str. bis Mühlenstr.) - Straßenbau

E12010060

Franz-Halcour-Str. - Straßenbau

E12015012

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017010

Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017011

Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) - Straßenbau

E12018005

Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau

E12021008

Gerderath, Johann-Seb.-Bach-Str. - Öffentl. Beleuchtung

E12021012

Gerderath, Fr.-Nekes-Str. - Öffentl. Beleuchtung

E12021015

Gerderath, Weidbruchsweg - Öffentl. Beleuchtung

E12025007

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche)

- Öffentl. Beleuchtung

 

H13050009

Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)

 

S13050015

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld.“

 


Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsrede 2020 - BGM (350 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsrede 2020 - FW_UWG (354 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsrede 2020 - Bürgerpartei_Graue Panther (156 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltsrede 2020 - FDP (236 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltsede 2020 - Bündnis 90_Die Grünen (458 KB)      
Anlage 6 6 Haushaltsrede 2020 - SPD (233 KB)      
Anlage 7 7 Haushaltsrede 2020 - CDU (478 KB)