Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2020 wurde am 04.11.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf am 08.11.2019 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/ 2019 am 08.11.2019. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-buergerportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 11.11.2019 bis 25.11.2019 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Die Steuersätze sollen für das Jahr 2020, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1 - Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO 2 - Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO 3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO 4 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO 5 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO 6 - Ergebnis- und Finanzrechnung 2018 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2018 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO 7 - Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW 8 - Wirtschaftsplan 2020 und Jahresabschluss 2018 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO 9 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO Beschlussentwurf: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung 2020 Anlagen: Haushaltssatzung 2020, einschließlich Haushaltsplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||