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Vorlage - A 20/489/2019  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf_Haushaltssatzung_2020  

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2020 wurde am  04.11.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf am  08.11.2019 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020 erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/ 2019 am 08.11.2019. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-buergerportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 11.11.2019  bis  25.11.2019 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                        

ab.

 

 

+ 435.000 EUR

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher nicht erfolgen.

 

Der Finanzplan 2020 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-6.971.777 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

810.646 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

14.804.000EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2020, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    390 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

1 - Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO

2 - Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO

3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO

4 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO

5 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO

6 - Ergebnis- und Finanzrechnung 2018 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2018 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO

7 - Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW

8 - Wirtschaftsplan 2020 und Jahresabschluss 2018 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO

9 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der

  Unternehmen  und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

111.659.960 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

111.224.960 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 

106.080.002 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 

100.944.201 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

   8.666.026 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

20.272.250 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.810.646 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

13.312.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

810.646 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

14.804.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020, entsprechend der

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

 

-entfällt-

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem.  § 21  Abs. 1  KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 -  der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 -            solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender

                          Verstärkungs­­­­­­vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch

                          gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

5.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7. Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der  Produkte ein  ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.


§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180035

Geräteträger (Ersatz für HS-2414)

B01180058

 

B01180080

 

Frontanbaumähgerät

 

Hebebühnenanhänger

B01180094

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115)

B02157027

Löschgruppenfahrzeug LF 10 Borschemich / Keyenberg / Kuckum

B02157029

Mittleres Löschfahrzeug (MLF)

H02150013

Neubau FWGH Keyenberg (neu)

H02150019

Erweiterung FWGH Holzweiler (mit Schulungsraum)

H03010019

Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich

H03010020

Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath

S03030002

Neugestaltung Schulhof Europaschule

S04010006

Barrierefreie Erschließung Altes Rathaus

H06021401

Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II

H06021502

Anbau Mehrzweckraum Kindergarten Südpromenade

H06021702

Erweiterungsbau Kindergarten Immerath

 

H08010010

Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu)

S08010010

Kunstrasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

S08010011

Rasenplatz Sportpark Keyenberg (neu)

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

S11030001

Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12010036

Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil)

E12010054

Mühlenstr. (von Anton-Raky-Allee bis Bahnunterführung) - Straßenbau

E12010055

Anton-Raky-Allee (von Th.-Körner-Str. bis Mühlenstr.) - Straßenbau

E12010060

Franz-Halcour-Str. - Straßenbau

E12015012

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017010

Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017011

Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) - Straßenbau

E12018005

Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau

E12021008

Gerderath, Johann-Seb.-Bach-Str. - Öffentl. Beleuchtung

E12021012

Gerderath, Fr.-Nekes-Str. - Öffentl. Beleuchtung

E12021015

Gerderath, Weidbruchsweg - Öffentl. Beleuchtung

E12025007

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche)

- Öffentl. Beleuchtung

 

H13050009

Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)

 

S13050015

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2020


Anlagen:

Haushaltssatzung 2020, einschließlich Haushaltsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Haushaltssatzung_2020 (16575 KB)