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Auszug - Eintragung eines beweglichen Bodendenkmals hier: Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767  

 
 
34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 63/003/2019 Eintragung eines beweglichen Bodendenkmals
hier: Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Untere Denkmalbehörde   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 ist ein bewegliches Bodendenkmal im Sinne von § 2 Abs 5 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend für die Geschichte des Menschen, seiner Religionsausübung und der ländlichen Siedlungen allgemein ist. Für die Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe vor. Aus diesem Grund ist der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 als ein bewegliches Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig