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Auszug - Vorstellung der Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz  

 
 
7. Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/390/2019 Vorstellung der Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dr. Michael Leucht von der Projektgruppe biregio- Bildung und Region aus Bonn erläutert den Schulentwicklungsplan für die Stadt Erkelenz anhand einer als Anlage beigefügten PowerPoint-Präsentation. Dieser sei auf Basis der kreisweiten Schulentwicklungsplanung entwickelt worden.

Da die Geburtenzahlen in der jüngsten Vergangenheit zugenommen haben, müsse sich die Stadt Erkelenz darauf einstellen, zukünftig mehr Grundschüler zu beschulen.

Erkelenz profitiere vom Bevölkerungswachstum, das sich aus den bereits vorhandenen und auch geplanten Neubaugebieten ergebe. Es sei davon auszugehen, dass die Geburtenrate stabil bleibe.

Auch im Bereich der beiden Gymnasien sei davon auszugehen, dass es durch den Vollzug der Umstellung von G8 auf G9 zu einer Erhöhung der Zahl der zu beschulenden Jugendlichen komme.

 

Dr. Michael Leucht erklärt, dass es erfreulich sei, dass in Erkelenz die Hauptschule mit einem Schüleranteil von 10 Prozent und die Realschule mit einem Anteil von 30 Prozent beliebter seien als im Landesdurchschnitt.

Die Auslastung und der Zuspruch zu den weiterführenden Schulen werden sich laut den Prognosen zukünftig kaum verändern.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen sieht die für den Bereich der Grundschulen getroffenen Strukturentscheidungen, auch kleine Schulstandorte beizubehalten, als richtig an. Erkelenz verfüge über ein stabiles Schulsystem, dass eine ortsnahe Versorgung der Schülerinnen und Schüler gewährleiste. Erfreulich sei es, dass auch für die Sekundarstufen stabile Zahlen prognostiziert würden.

Er weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtige, sich mit rund 1,5 Millionen an den Kosten der anstehenden Restrukturierung von G8 auf G9 zu beteiligen.

 

Für SkB Trautwein stellen die Abschulungen von den Gymnasien ein Problem dar. Da die Europaschule –Realschule der Stadt Erkelenz- auf Grund mangelnder Kapazitäten keine Schüler aufnehmen könne, sei die Aufnahme nur auf der Gemeinschaftshauptschule möglich.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass die Schulleitung an den gefassten Zügigkeitsbeschluss gebunden sei. Wenn eine höhere Schülerkapazität an der Europaschule gewünscht sei, müsse dieser geändert werden. Fraglich sei jedoch, ob ein zusätzlicher Klassenzug das Problem löse.

 

RH Kehren erklärt, dass die SPD Ratsfraktion der vorliegenden Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz nicht zustimmen werde. Er sehe das Gutachten als nicht zukunftsfähig an. Eltern hätten in Erkelenz nicht die Möglichkeit, ihre Kinder in einer Gesamtschule beschulen zu lassen. Er sehe im Gutachten und in der hohen Anzahl der Rückschulungen die Notwendigkeit einer Gesamtschule als gegeben. Die Tatsache, dass 45 Erkelenzer Schülerinnen und Schüler in den Gesamtschulen in Hückelhoven und Wassenberg beschult würden, bestätige die Notwendigkeit einer Gesamtschule.

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn erklärt, dass bei einem bestehenden Angebt die Anmeldezahlen sicherlich höher wären.

 

Dem widerspricht Erster Beigeordneter Dr. Gotzen. Er sehe in Erkelenz ein differenziertes und funktionierendes Angebot als gegeben an. Eine Gesamtschule gefährde vielmehr die Europaschule und die Gemeinschaftshauptschule in ihrem Bestand. Eine mögliche Koexistenz sei wegen der hohen notwendigen Schülerzahlen, die für die Einrichtung einer Gesamtschule erforderlich wären, nicht gegeben.

 

Schulleiter Schmitz von der Europaschule –Realschule der Stadt Erkelenz- und Dr. Michael Leucht erläutern auf Nachfrage, dass auch sie zum heutigen Zeitpunkt für Erkelenz von der Einrichtung einer Gesamtschule abraten.


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Die Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz wird gemäß § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV.NRW, S. 102) in der derzeit geltenden Fassung, unter der Voraussetzung, dass von benachbarten Schulträgern keine Einwände erhoben werden, in der vorliegenden Form verabschiedet.“


Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulentwicklungsplanung (2568 KB)