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Vorlage - A 40/390/2019  

 
 
Betreff: Vorstellung der Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
28.11.2019 
7. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schulentwicklungsplan für die Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

In der Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2018 hat die Verwaltung berichtet, dass die Erstellung einer spezifizierten Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz bei der biregio Projektgruppe Bildung und Region, Bonn (biregio) in Auftrag gegeben worden sei. Von biregio wurde zuvor ebenfalls die kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg erstellt, wodurch Synergieeffekte optimal genutzt werden konnten. Die vorliegende Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz baut auf der kreisweiten Schulentwicklungsplanung auf und stellt eine Erweiterung für die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25, mit einem Ausblick bis über das Jahr 2030 hinaus, dar.

 

Die Schulentwicklungsplanung stellt die Balance zwischen dem Elternwillen, der Tragfähigkeit der Schulangebote sowie den kommunalen, interkommunalen und kreisweiten Interessenslagen her. Dazu bedarf es einer intensiven planerischen Vorsorge, wobei es vorrangig darum geht, anhand der zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen die darauf basierenden absehbaren Entwicklungen der Schulstandorte, die tragfähigen Schulangebote sowie die dafür erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zu ermitteln.

 

Die Schulentwicklungsplanung soll allen Beteiligten, also dem Rat der Stadt Erkelenz, den Schulen und der Verwaltung mögliche Blickwinkel und Alternativen aufzeigen und eine Grundlage für künftige Entscheidungen bieten. Dies dient dem Ziel, eine sichere, stabile, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit zukunftsfähigen Betreuungs- und Bildungsangeboten zu gewährleisten.

 

Gemäß § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV.NRW, S. 102) –SchulG– in der derzeit geltenden Fassung, besteht die Verpflichtung, die benachbarten Schulträger, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein könnten, zur kommunalen Schulentwicklungsplanung anzuhören.

Für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen ist diese Abstimmung entbehrlich, da die vorliegende Schulentwicklungsplanung auf der kreisweiten Schulentwicklungsplanung aus Januar 2019 basiert, die entsprechend abgestimmt ist.

Zwischenzeitlich ist das Anhörungsverfahren gemäß § 80 SchulG für die übrigen angrenzenden Schulträger eingeleitet. Mit relevanten Einwänden wird allerdings nicht gerechnet, da nicht erkennbar ist, dass sie wesentlich in ihren Rechten betroffen wären.

 

Herr Dr. Leucht vom Projektbüro biregio erläutert in der Sitzung des Schulausschusses die zentralen Inhalte der vorliegenden Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Die Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz wird gemäß § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV.NRW, S. 102) in der derzeit geltenden Fassung, unter der Voraussetzung, dass von benachbarten Schulträgern keine Einwände erhoben werden, in der vorliegenden Form verabschiedet.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht benennbar.


Anlage:

Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz – Schuljahre 2019/20 bis 2024/25, mit einem Ausblick bis über das Jahr 2030 hinaus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulentwicklungsplan für die Stadt Erkelenz (5156 KB)