Bürgerinformationssystem

Auszug - Festsetzung von Benutzungsgebühren bei Anmietung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch durch städt. Schulen  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/070/2005 Festsetzung von Benutzungsgebühren bei Anmietung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch durch städt. Schulen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt folgenden Sachverhalt vor:

Im Rahmen der grundsätzlichen Bereitstellung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch an Vereine, bürgerschaftliche Vereinigungen, Firmen und für private Veranstaltungen, wären vom Hauptausschuss entsprechende Nutzungsentgelte festgesetzt worden. Benutzungsgebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten durch städt. Schulen wären jedoch bisher nicht angefallen, da man davon ausgegangen sei, dass es sich in der Regel um Schulveranstaltungen handeln würde.

 

Es habe sich jedoch nun herausgestellt, dass die Nutzung von Räumlichkeiten in erster Linie von Abschlussklassen für Abschlussfêten genutzt würden. Das Gleiche gelte für Kindergartengruppen. Diese Veranstaltungen würden jeweils mit den Eltern von den Pflegschaften privat organisiert. Es handele sich also hier nicht um Schulveranstaltungen. Da fast alle Termine im Atelier, in den Laienbrüderhäusern und im Priorensaal vor den großen Ferien jeweils von diesen Veranstaltungen belegt würden, wären vielfach mögliche Vermietungen zu entsprechenden Nutzungsgebühren nicht möglich gewesen.

 

Aus diesem Grunde werde vorgeschlagen, ab dem Jahr 2006 entsprechende Nutzungsgebühren in Höhe von 100,00 Euro für die Nutzung des Ateliers, der Laienbrüderhäuser und des Priorensaals je Abschlussklasse festzusetzen. Dies solle auch für bereits vorgemerkte Terminierungen gelten.

 

Ratsherr Musch teilt mit, dass auch entsprechende Abschlussfêten von Schulklassen aus versicherungsrechtlichen Gründen als Schulveranstaltungen deklariert seien, die allerdings keinen schulischen Bezug haben. Auf Einwände von weiteren Ausschussmitgliedern, weist Erster Beigeordneter Dr. Gotzen darauf hin, dass von dieser Regelung entsprechende Schulveranstaltungen wie bisher nicht berührt würden.

 

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Benutzungsgebühren bei der Anmietung des Ateliers, der beiden Laienbrüderhäuser und des Priorensaales an Schulklassen und Kindergartengruppen für Abschlussfeten ab dem Jahr 2006 werden pro Tag jeweils auf 100 € festgesetzt. Dies gilt auch für die bereits vorgemerkten Termine. Nicht berührt hiervon werden wie bisher entsprechende Schulveranstaltungen.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme