Bürgerinformationssystem
Der Wahlleiter führt die Mitglieder (Beisitzer/innen) des Wahlausschusses für das Stadtgebiet Erkelenz in ihre Aufgaben ein und verweist hierzu auf die im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem eingestellte Beschlussvorlage. Anschließend nimmt er gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung NRW die Verpflichtung vor. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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