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Amtsleiter Orth erläutert die planungsrechtlichen Hintergründe der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. XXII. Mehrere landwirtschaftliche sowie landwirtschaftsnahe Betriebe haben sich abweichend von der ursprünglichen Planung des übergeordneten Braunkohlenplans Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath für eine Ansiedlung am Umsiedlungsstandort entschieden. Daher ist das Ziel der Planung die Schaffung eines erweiterten Flächenangebotes für landwirtschaftliche Betriebe am Umsiedlungsstandort. Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/ Borschemich ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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