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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der städtische Friedhof im Stadtteil Gerderath, östl. der Friedhofstraße, wird gemäß § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz in der zurzeit geltenden Fassung zum 01.01.2059 entwidmet. Die Schließung des Friedhofs erfolgt mit Ablauf des 31.12.2028. Ab dem 01.01.2029 sind auf diesem Friedhof keine Bestattungen mehr zulässig. Bestehende Nutzungsrechte können unter Beachtung des Entwidmungstermins verlängert werden, wenn die Mindestruhefrist bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist. Der erstmalige Erwerb von Nutzungsrechten bleibt auch weiterhin nicht zugelassen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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