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Vorlage - A 60/119/2019  

 
 
Betreff: Schließung und Entwidmung des alten Friedhofs in Gerderath, Friedhofstraße
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 23.07.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits mit Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.12.1980 wurden die Bestattungen auf dem alten Friedhof in Gerderath auf bestehende Wahlgräber beschränkt mit dem Ziel, den Friedhof zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen. Da diese Regelung nicht zum gewünschten Ziel führte, den Friedhof entwidmen zu können, hat der Rat am 23.07.2003 konkret beschlossen, dass der Friedhof mit Ablauf des 31.12.2049 geschlossen und entwidmet wird und unter Berücksichtigung der 30ig-jährigen Ruhefrist ab dem 01.01.2020 nicht mehr für Bestattungen zur Verfügung steht.

 

Im Jahre 2008 wurde auf dem alten Friedhof der verstorbene ehemalige Ratsherr und Ehrenbürger Jakob Frantzen in einer Ehrengrabstätte beigesetzt, deren Nutzungsrecht laut Friedhofssatzung 50 Jahre beträgt und damit erst 2058 abläuft. Zur Klarstellung und zur Vermeidung von Umbettungen schlägt die Verwaltung vor, den Termin für die Entwidmung auf den 01.01.2059 neu festzulegen und unter Berücksichtigung der Ruhefrist die Schließung des Friedhofs ab dem 01.01.2029 zu bestimmen. Ab dem 01.01.2029 sind damit keine Bestattungen mehr möglich. Nutzungsrechte von vorhandenen Wahlgräbern können aber unter Beachtung des Entwidmungstermins verlängert werden, wenn die Mindestruhefrist bis zum 01.01.2059 abgelaufen ist. Der erstmalige Erwerb von Nutzungsrechten bleibt auch weiterhin nicht zugelassen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der städtische Friedhof im Stadtteil Gerderath, östl. der Friedhofstraße, wird gemäß § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz in der zurzeit geltenden Fassung zum 01.01.2059 entwidmet. Die Schließung des Friedhofs erfolgt mit Ablauf des 31.12.2028. Ab dem 01.01.2029 sind auf diesem Friedhof keine Bestattungen mehr zulässig. Bestehende Nutzungsrechte können unter Beachtung des Entwidmungstermins verlängert werden, wenn die Mindestruhefrist bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist. Der erstmalige Erwerb von Nutzungsrechten bleibt auch weiterhin nicht zugelassen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.