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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass der VfR Granterath 1919 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung der Sportanlage gestellt habe. Beabsichtigt sei die Ertüchtigung des Tennenplatzes, die Instandsetzung der Anlieferzone und die Befestigung des Weges entlang der Sportanlage. Die Kosten i.H.v. 20.600,-- € könne der Verein bei Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 8.000,-- € tragen. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der VfR Granterath 1919 e. V. erhält zur Instandsetzung der Sportanlage in Granterath einen Zuschuss in Höhe von 8.000 €.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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