Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der VfR Granterath 1919 e. V. beabsichtigt, die Sportanlage in Granterath instand zu setzen. Beabsichtigt sind eine Ertüchtigung des Tennenplatzes, eine Instandsetzung der Anlieferzone und eine Befestigung des unbefestigten Weges entlang der Sportanlage. Der Verein verfügt derzeit über drei Mannschaften im Seniorenbereich und vier Jugendmannschaften.
In Gesprächen und Ortsterminen mit Vertretern des Vereins wurden die Möglichkeiten zur Realisierung erörtert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.600 €. Ein entsprechender Kostenvoranschlag liegt vor.
Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit.
Der VfR Granterath 1919 e. V. ist in Fortsetzung der auch schon bei anderen Sportanlagen eingeschlagenen Verfahrensweise bereit, zur Realisierung des Vorhabens in erheblichem Umfang beizutragen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Engagement des Vereins zu unterstützen und dem VfR Granterath 1919 e. V. zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 8.000 € zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der VfR Granterath 1919 e. V. erhält zur Instandsetzung der Sportanlage in Granterath einen Zuschuss in Höhe von 8.000 €.“
Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 080100 522100 zur Verfügung.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||