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Vorlage - A 40/384/2019  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den VfR Granterath 1919 e.V. zur Instandsetzung der Sportanlage
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
03.07.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der VfR Granterath 1919 e. V. beabsichtigt, die Sportanlage in Granterath instand zu setzen. Beabsichtigt sind eine Ertüchtigung des Tennenplatzes, eine Instandsetzung der Anlieferzone und eine Befestigung  des unbefestigten Weges entlang der Sportanlage.

Der Verein verfügt derzeit über drei Mannschaften im Seniorenbereich und vier Jugendmannschaften.

 

In Gesprächen und Ortsterminen mit Vertretern des Vereins wurden die Möglichkeiten zur Realisierung erörtert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.600 €. Ein entsprechender Kostenvoranschlag liegt vor.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit.

 

Der VfR Granterath 1919 e. V. ist in Fortsetzung der auch schon bei anderen Sportanlagen eingeschlagenen Verfahrensweise bereit, zur Realisierung des Vorhabens in erheblichem Umfang beizutragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Engagement des Vereins zu unterstützen und dem VfR Granterath 1919 e. V. zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von  8.000 € zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der VfR Granterath 1919 e. V. erhält zur Instandsetzung der Sportanlage in

Granterath einen Zuschuss in Höhe von 8.000 €.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 080100 522100 zur Verfügung.