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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2019 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2019 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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