Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind dem Land NRW jährlich zum 15. März die auf Basis der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe der Kindpauschalen in den einzelnen Betreuungsformen zu melden. Insofern ist die Kindergartenbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben und den aktuellen Bedarf anzupassen.
Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2018/2019 und der bestehenden Nachfrage wurde in einvernehmlicher Abstimmung mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtung in der Gesamtstadt Erkelenz der aus der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung ersichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ermittelt.
Die Planung beinhaltet das flächendeckende und bedarfsgerechte Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren und über drei Jahren. Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Land – bis zum 15.03.2019 – der im anstehenden Kindergartenjahr 2019/20 bestehende Bedarf mitgeteilt werden. Der zu meldende Bedarf ist Grundlage für die Mitfinanzierung der vorgesehenen Betreuungsplätze durch das Land in der Form der nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehenen Kindpauschalen.
Im elektronischen Antragsverfahren bedarf es der Mitteilung, dass der formelle Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss gefasst worden ist. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2019 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2019 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in der Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt. Die Stadt hat gemäß § 20 KiBiz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss für die Kindpauschalen zu gewähren. Das Land wiederum gewährt dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss anhand der am 15. März d. Jahres erstellten verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung.
Die Kindpauschalen für die in der Anlage dargestellten Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2019/2020 betragen 12.669.829,36 Euro. Anlagen: 01 Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz
02 Kindpauschalen 2019/2020
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