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Auszug - Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2019  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 30/216/2019 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2019
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass in der 29. Sitzung des Hauptausschusses vom 21.02.2019 als Beschlussempfehlung an den Rat drei geänderte Teilbeschlüsse gefasst worden seien und lässt darüber abstimmen.


Geänderter Teilbeschluss:

„Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 05.05.2019 (11. Fahrradfrühling und 2. Grillmeisterschaft), am 23.06.2019 (44. Lambertusmarkt mit Frühkirmes) und am 29.09.2019 (16. Kulinarischer Treff mit Herbstmodenschauen und Erkelenzer Automobilausstellung) wird erlassen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Geänderter Teilbeschluss:

„Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 27.10.2019 (12. Französischer Markt) wird erlassen.“

 

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Geänderter Teilbeschluss:

„Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.12.2019 (Adventsdorf, „Wir warten auf den Nikolaus“, Mittelalterliche Burg-Weihnacht) wird erlassen.“

 

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung