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Bürgermeister Jansen teilt mit, dass das Innenministerium NRW berichtigt habe, dass eine Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018 erfolgen müsse. Ab 2019 bestehe aber keine Pflicht mehr zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Beschluss: „Grundsätzlich werden keine Gesamtabschlüsse mehr aufgestellt. Der Nachweis, dass keine Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses besteht, ist alljährlich durch entsprechende Nachweise von der Verwaltung zu dokumentieren und dem Rat bis zum 30.09. eines jeden Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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