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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018 hier: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/790/2019 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018
hier: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Rogowsky trägt für die antragstellende Fraktion vor und bittet, dem Antrag zuzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe, Fraktionsvorsitzender Frings und Ratsfrau Honold-Ziegahn schlagen vor, dass die SPD-Fraktion ihren gestellten Antrag zur Konkretisierung zurückziehen sollte.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens erklärt, dass die CDU-Fraktion einen Gegenantrag stelle und trägt Folgendes vor:

 

Fragestunden für Einwohner/innen zu gemeindlichen Angelegenheiten werden durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zum Schluss jeder öffentlichen Sitzung des Rates in die Tagesordnung aufgenommen. Die Anfragen, die im Rahmen der Fragestunden behandelt werden sollen, müssen vier Werktage vor einer Ratssitzung schriftlich bei dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin eingegangen sein. Der/die Bürgermeister/in kann auch mündliche Fragen zulassen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über den weitestgehenden Antrag (vorliegender geänderter Beschluss aus der 29. Sitzung des Hauptausschusses vom 21.02.2019) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 23-Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

Bürgermeister Jansen lässt über den vorgetragenen Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.


Beschluss:

„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18

Fragestunden für Einwohner/innen

 

Fragestunden für Einwohner/innen zu gemeindlichen Angelegenheiten werden durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zum Schluss jeder öffentlichen Sitzung des Rates in die Tagesordnung aufgenommen. Die Anfragen, die im Rahmen der Fragestunden behandelt werden sollen, müssen vier Werktage vor einer Ratssitzung schriftlich bei dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin eingegangen sein. Der/die Bürgermeister/in kann auch mündliche Fragen zulassen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.

 

Die Änderung vom 27.02.2019 (§ 18) tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung der Änderung in Kraft.“


Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen