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Beschluss: (in eigener Zuständigkeit): "Vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages mit der RWE Power AG zur Erschließung der Umsiedlungsstandorte Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch werden folgende baulichen Anlagen beschlossen: Die Entwässerungsanlagen des Umsiedlungsstandortes Borschemich sind entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 528.11.301-310 durchzuführen. Der Lärmschutzwall (ohne Bepflanzung) für den Umsiedlungsstandort Borschemich ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 528.41.351-355 durchzuführen. Die Baustraßen des Umsiedlungsstandortes Borschemich sind als 4,5 m bis 6 m breite, bituminös befestigte provisorische Straßen mit Frostschutz- und Schottertragschicht auf voller im Bebauungsplan ausgewiesener Verkehrsflächenbreite ohne Randeinfassung herzustellen. Der Kreisverkehr in der Düsseldorfer Straße in Höhe Einmündung der Burgunder Straße ist entsprechend des Planes mit der Zeichnungsnummer 528.41.351 zu errichten. Die Anbindungsstraße zwischen dem geplanten Umsiedlungsstandort Borschemich und der Ortlage Mennekrath im Osten ist entsprechend der Pläne Zeichnungsnummern 528.41.356-358 durchzuführen. Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen sowie der Beleuchtung innerhalb des bebaubaren Umsiedlungsstandortes ist mit den Umsiedlern abzustimmen und danach dem Bau- und Werksausschuss zur Beratung vorzustellen.“ Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung |
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