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Vorlage - A 66/083/2005  

 
 
Betreff: Umsiedlungsstandort Borschemich, Entwässerungsanlagen, Baustraßen, Lärmschutzwall, Anbindungsstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
29.09.2005 
8. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Im Jahre 2003 wurde die Standortfindung für den Umsiedlungsstandort Borschemich durchgeführt und im Februar 2004 das Bauleitverfahren für den Umsiedlungsstandort eingeleitet. Gleichzeitig wurden Ingenieurleistungen zur Planung der Erschließungsanlagen für den Umsiedlungsstandort vergeben.

 

In dieser Woche (27. und 28.9.2005) wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan des Umsiedlungsstandortes Borschemich beraten. Er soll in der Ratssitzung am 19.10.2005 beschlossen werden. In der gleichen Ratssitzung soll auch der Vertrag mit der RWE Power AG beraten und beschlossen werden, in dem die technischen und finanziellen Belange zur Durchführung der Erschließung beider Umsiedlungsstandorte geregelt werden.

 

Um, wie den Umsiedlern versprochen, in der zweiten Jahreshälfte 2006, erste Baureife Grundstücke zur Verfügung stellen zu können, müssen die Erschließungsanlagen unmittelbar nach Abschluss des Vertrages mit  RWE Power ausgeschrieben und möglichst noch in diesem Jahr vergeben werden. Dazu soll vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages mit RWE Power zur Erschließung beider Umsiedlungsstandorte ein Baubeschluss für die Entwässerungsanlagen, den Lärmschutzwall, die Baustraßen sowie als Anbindung des Umsiedlungsstandortes ein Kreisverkehr in der Düsseldorfer Straße und eine Straße zur Ortslage Mennekrath gefasst werden.

 

Als Entwässerung ist ein Trennsystem vorgesehen, d.h. Regenwasser wird getrennt vom Schmutzwasser gesammelt und abgeleitet.

 

Das Schmutzwassernetz soll aus insgesamt ca. 3.800 m PVC-Leitungen mit Durchmessern zwischen 200 mm und 250 mm bestehen. Sie müssen 1,5 m bis 4,5 m tief verlegt werden. Für jedes Grundstück wird ein Anschluss bis zur Grundstücksgrenze herausgelegt. Das Schmutzwasser gelangt in ein unterirdisches Pumpwerk im Nordwesten des Umsiedlungsstandortes am Ende der nach Norden gerichteten Haupterschießungsstraße (Dorfstraße B).

 

Von dort aus wird das Abwasser mittels einer ca. 1.460 m langen Druckleitung (DA 110) zunächst Richtung Westen unter die B57 und dann Richtung Südwesten entlang eines Wirtschaftsweges zur ARA Erkelenz gepumpt, wo es behandelt wird.

 

Das Regenwassernetz ist zweigeteilt. Das Regenwasser von ca. 25 % des Umsiedlungsstandortes (Streifen entlang D‘dorfer Str) wird über die Zufahrt von der D‘dorfer Straße zu den vorhandenen Geländemulden südöstlich des Kreisverkehres in der B 57 geführt. Von dort fließt das Wasser gedrosselt in das Ziegelweiher Fließ. Die fließt nach Norden und mündet in das Hochwasserrückhaltebecken des Schwalmverbandes.

 

Das Regenwasser von ca 75 % des Umsiedlungsstandortes wird ebenso wie das Schmutzwasser in Richtung Nordwesten, bzw. aus den nördlichen Wohnstraßen in Richtung Südwesten an das Ende der Dorfstraße B geführt. Von dort aus wird ein Kanal Richtung Westen zur B 57 verlegt. Dort zweigt er nach Norden ab und verläuft parallel zur B 57. In Höhe des HRB III zweigt er erneut nach Westen entlang eines Wirtschaftsweges ab und mündet ebenso wie das Ziegelweiher Fließ in das Hochwasserbecken.

 

Das Regenwassernetz soll aus ca. 4.900 m Beton- oder Stahlbetonrohren mit Durchmessern zwischen 300 mm und 1200 mm bestehen. Für jedes Grundstück wird ein Anschluss bis zur Grundstücksgrenze herausgelegt.

 

Um die Funktion des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) nicht zu beeinträchtigen, ist vor dem HRB eine Drosselstrecke zu errichten und die Drosselungseinrichtung des HRBs zu ertüchtigen. Es wird voraussichtlich eine Regenwasserbehandlung (Absetzbecken, Filter) eingerichtet werden müssen. Hier fehlt noch die Aussage der Oberen Wasserbehörde.

 

Aus dem Aushub für den Kanalbau wird entlang der Düsseldorfer Straße ein Lärmschutzwall geschüttet, dessen Oberkante 5 m über der D‘dorfer Straße liegen muss. Er erstreckt sich auf einer Länge von ca. 680 m. Die Begrünung und Ausgestaltung der Wegeführung zwischen dem Wall und den Wohnbauflächen wird im Rahmen der Landschaftsplanung vorgenommen. Der Wirtschaftsweg zwischen dem Wall und der D‘dorfer Straße verliert zwischen der Anbindung des Umsiedlungsstandortes an die D‘dorfer Straße und des 530 m östlich gelegenen Wirtschaftsweges seine Funktion. Er wird abschnittsweise überschüttet und soll dann als Fußweg in den Wall integriert werden.

 

 

Innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsflächen werden zunächst Baustraßen angelegt. Nur die Anbindungen an die Düsseldorfer Straße und an die Ortslage Mennekrath sollen vollständig ausgebaut werden.

 

Die Baustraßen werden nach den Vorgaben für den Aufbau des Straßenoberbaus (RStO) mit Frostschutz- und Schottertragschicht auf voller geplanter Verkehrsflächenbreite angelegt. Nach Abschluss des Straßenendausbaus in ein paar Jahren besteht dann ein Straßenoberbau von 65 bis 70 cm. Die Baustraße wird jedoch zunächst nur zwischen 4,5 m und 6 m breit bituminös befestigt, wie es in anderen Erkelenzer Baugebieten üblich ist. Eine Randeinfassung wird noch nicht gebaut. Da die Haupterschließungsstraßen dreizeilige Rinnen im Endzustand bekommen sollen, werden zunächst auch keine Borde und Rinnen entlang der Dorfstraßen A und B gesetzt.

 

Der Umsiedlungsstandort soll zwei Verkehrsanbindungen erhalten. In der Düsseldorfer Straße in Höhe der Einmündung der Burgunder Straße soll ein 30 m großer Kreisverkehr errichtet werden, dessen nördlicher „Ast“ in den Umsiedlungsstandort führt.  Der Kreisverkehr kann aufgrund der Linksabbiegespuren in der Düsseldorfer Straße innerhalb der im Bebauungsplan für die damalige Nordtangente ausgewiesenen Verkehrsflächen errichtet werden.

 

Die Fahrbahn des Kreisverkehres soll mit Asphaltmastix befestigt und mit radialen Randeinfassungen (F 20-Stein mit dreizeiliger Rückenstütze) eingefasst werden.

 

Der 2,25 m breite gepflasterte Radweg soll außen am Kreisverkehr geführt werden. Dies ist zwar geringfügig länger als im Kreis, dafür jedoch sicherer. Im Umsiedlungsstandort wird der Radweg auf die Fahrbahn geführt, weil hier voraussichtlich ein Tempo 30-Bereich eingerichtet wird.

 

Die zweite Anbindung des Umsiedlungsstandortes führt über eine 600 m lange Straße nach Osten zur Ortslage Mennekrath in die 2004 errichtete Buswendeschleife. Die Straße wird 6,5 m breit asphaltiert. Daran schließt sich auf der südlichen Seite ein 1,5 m breites Bankett an. Auf der nördlichen Seite soll eine Baumreihe in einen 3 m breiten unbefestigten Streifen gepflanzt werden. Dieser Streifen dient zur Fahrbahnentwässerung und trennt sie von dem auf der nördlichen Seite geplanten 2,5 m breiten gepflasterten Radweg. An diesen schließt sich ein 0,5 m breites Bankett an.

 

Im Rahmen der Herstellung des Bauzustandes werden die Beleuchtungskabel verlegt und ca. die Hälfte der Leuchten, ca. die Hälfte der Straßeneinläufe, keine Pflanzbeete und keine Stellplätze errichtet. Die Ausgestaltung der Verkehrsflächen (Querschnitts-aufteilung, Material, etc.) sowie die Beleuchtung (in jedem Falle Gelblicht) innerhalb des bebaubaren Umsiedlungsstandortes ist bis auf die Vorgaben des Bebauungsplanes noch nicht festgelegt. Sie wird nach Abstimmung mit den Umsiedlern zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

 

Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten der beschriebenen Erschließungsanlagen im Oktober auszuschreiben, im Dezember 2005 zu vergeben, so dass mit dem Baubeginn im Januar/Februar 2006 gerechnet werden kann. Die Versorgungsunternehmen sind über die Maßnahmen informiert und werden gemeinsam mit der Stadt die Bauarbeiten ausschreiben. Anfang 2007 dürften die beschriebenen Gewerke errichtet sein, wobei sich der Bauablauf durch Witterung, Lieferengpässe der Versorgungsunternehmen oder durch unvorhersehbare Geschehnisse durchaus verzögern kann.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

"Vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages mit der RWE Power AG zur Erschließung der Umsiedlungsstandorte Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch werden folgende baulichen Anlagen beschlossen:

 

Die Entwässerungsanlagen des Umsiedlungsstandortes Borschemich sind entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 528.11.301-310 durchzuführen.

 

Der Lärmschutzwall (ohne Bepflanzung) für den Umsiedlungsstandort Borschemich ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 528.41.351-355 durchzuführen.

 

Die Baustraßen des Umsiedlungsstandortes Borschemich sind als 4,5 m bis 6 m breite, bituminös befestigte provisorische Straßen mit Frostschutz- und Schottertragschicht auf voller im Bebauungsplan ausgewiesener Verkehrsflächenbreite ohne Randeinfassung herzustellen.

 

Der Kreisverkehr in der Düsseldorfer Straße in Höhe Einmündung der Burgunder Straße ist entsprechend des Planes mit der Zeichnungsnummer 528.41.351 zu errichten.

 

Die Anbindungsstraße zwischen dem geplanten Umsiedlungsstandort Borschemich und der Ortlage Mennekrath im Osten ist entsprechend der Pläne Zeichnungsnummern 528.41.356-358 durchzuführen.

 

Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen sowie der Beleuchtung innerhalb des bebaubaren Umsiedlungsstandortes ist mit den Umsiedlern abzustimmen und danach dem Bau- und Werksausschuss zur Beratung vorzustellen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungs- und Baukosten für die Entwässerungsanlagen belaufen sich voraussichtlich auf 2.500.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 78.500 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan und Investitionsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle

 

9.70000.95203.5 (Entwässerungsanlagen Umsiedlung Borschemich) zur Verfügung.

 

 

Die Planungs- und Baukosten für den Lärmschutzwall (ohne Bepflanzung) belaufen sich voraussichtlich auf 380.000 Euro. Jährliche Folgekosten entstehen nicht.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt und Investitionsplan bei Haushaltsstelle

 

9.63000.95380.9 (Verkehrsanlagen Umsiedlung Borschemich) zur Verfügung.

 

Die Planungs- und Baukosten für die Baustraßen belaufen sich voraussichtlich auf 1.130.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 22.600 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt und Investitionsplan bei Haushaltsstelle

 

9.63000.95380.9 (Verkehrsanlagen Umsiedlung Borschemich) zur Verfügung.

 

Die Planungs- und Baukosten für den Kreisverkehr in der Düsseldorfer Straße und die Anbindungsstraße zwischen dem Umsiedlungsstandort und der Ortslage Mennekrath belaufen sich voraussichtlich auf 670.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 20.100 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt und Investitionsplan bei Haushaltsstelle

 

9.63000.95380.9 (Verkehrsanlagen Umsiedlung Borschemich) zur Verfügung.

Anlage:

Anlage:

Keine Anlage