Bürgerinformationssystem
Beschluss: „Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||