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Auszug - Bebauungsplan Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/023/2005 Bebauungsplan Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Mercks weist auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt A 3 hin und lässt über die Beschlussvorlage abst

Ausschussvorsitzender Mercks weist auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt A 3 hin und lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Über die von den Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

Abstimmungsergebnis: (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)