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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg durch das Schulamt für den Kreis Heinsberg geplant sei. Derzeit sei das Gemeinsame Lernen lediglich an der Franziskusschule und der Nysterbach-Schule möglich. Mittel für die Einrichtung seien für 2019 eingeplant. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen seien erfüllt und die Zustimmung solle erteilt werden. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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