Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 23.10.2018 bittet das Schulamt für den Kreis Heinsberg um die gemäß § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) erforderliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg.
Das Vorliegen der sächlichen Voraussetzungen wurde von der Schulleitung bestätigt.
Die Erfüllung der personellen Voraussetzungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulamts für den Kreis Heinsberg. Diese sind nach Auskunft des Schulamtes für den Kreis Heinsberg ebenfalls gegeben, da seit dem 01.08.2018 durch eine Versetzung aus dem Förderschulkapitel die Stelle für Sonderpädagogik als Planstelle an dieser Schule besetzt wurde.
Die Schulkonferenz des Schulverbundes GGS Gerderath hat am 10.10.2018 mehrheitlich für die Einführung des Gemeinsamen Lernens votiert.
Im Gemeinsamen Lernen lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen.
Derzeit ist das Gemeinsame Lernen lediglich an der Franziskusschule und der Nysterbachschule eingerichtet.
Die Einrichtung eines weiteren Standortes führt neben der Entlastung der Franziskusschule und der Nysterbachschule auch zu einer Erweiterung des Angebotes in Erkelenz zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die erforderliche Zustimmung zur Absicht des Schulamtes für den Kreis Heinsberg, das Gemeinsame Lernen im Schulverbund GGS Gerderath einzurichten, zu erteilen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||