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Beschluss: „1. Der Lärmaktionsplan – Stufe II in der vorliegenden Fassung vom August 2018 wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Bund) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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