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Vorlage - A 61/432/2018  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe II
hier: Beschluss Lärmaktionsplan - Stufe II nach Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
18.09.2018 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2018 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2018 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe II  

Tatbestand:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zielt darauf ab, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. In der Umsetzung der Richtlinie werden von den Kommunen Lärmaktionspläne auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt.

 

In einer ersten Betrachtungsstufe der Stadt Erkelenz (Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 01.12.2008) wurden als Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs Streckenabschnitte mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. Im Stadtgebiet von Erkelenz sind dies ausschließlich Abschnitte der Autobahnen A 46 und A 61. Die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet weist unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen für die o. g. Hauptlärmquellen eine geringe Anzahl Menschen auf, die von den Schwellenwerten betroffen sind. Lärmbezogene Beschwerden eventuell Betroffener lagen der Stadt Erkelenz nicht vor, sodass bisher kein gesonderter Lärmaktionsplan aufgestellt wurde.

 

In Vorbereitung zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe II) sind für Gemeinden außerhalb von Ballungsräumen strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zügen pro Jahr) und Großflughäfen (> 50.000 Bewegungen pro Jahr) zu erstellen. Dazu wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 10.12.2012 berichtet.

 

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden vom LANUV auf Grundlage von Schallausbreitungsmodellen erstellt und sind im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

 

Für die Stadt Erkelenz wurde ein Lärmaktionsplan entsprechend Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lärmkartierung des LANUV vom Januar 2018 aufgestellt. Das beauftragte Büro BSV Aachen hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, Betriebe am 24.04.2018 den Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.

 

Gemäß der EU-Richtlinie sowie auf Grundlage des § 47d Abs.3 BImSchG wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.05. bis 22.06.2018 durchgeführt. In diesem Zeitraum lag der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich aus. Parallel konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Erkelenz eingesehen werden. In diesem Zeitraum haben 14 Bürger eine Stellungnahme abgegeben, 12 Bürger habe dabei eine gleichlautende Stellungnahme abgegeben. Ebenfalls beteiligt wurden Straßen NRW und das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Beteiligung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im vorliegenden Lärmaktionsplan dokumentiert. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Lärmaktionsplan an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Der Lärmaktionsplan – Stufe II in der vorliegenden Fassung vom August 2018 wird beschlossen.

 

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Bund) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich kommen zur Lärmminderung planerische, verkehrliche, technische, baulich gestalterische und planungsorganisatorische Maßnahmen infrage. Zur Erreichung der notwendigen Lärmminderungen kommen laut dem vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans im Wesentlichen folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht:

  • Reduzierung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (z. B. in den Ortsdurchfahrten von 50 km/h auf 30 km/h.
  • Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags
  • Querschnittsänderung im Straßenraum

Die Kosten sind daher maßnahmenabhängig und noch nicht bezifferbar. Alle Kosten in den Bereichen der B 57 und A 46 sind vom zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Bund) zu tragen.

 


Anlage:

Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz – Stufe II

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe II (5598 KB)