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Beschluss: „Die Sanierung der vorgenannten 5 Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage der durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebote. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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