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Vorlage - A 66/392/2018  

 
 
Betreff: Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG)
Gerderath, Friedhofstraße und Schlesierstraße
Kückhoven, Quickstraße
Geneiken, Dyker Straße
Granterath, Am Vogelbusch
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
18.09.2018 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits im Jahr 2016 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.

 

Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung und der Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind aufgrund des Alters und Zustandes der Anlagen erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.

 

Gerderath Friedhofstraße

Die Lampen sind älter als 30 Jahre, zurzeit sind Leuchtstoffröhren verbaut. Die NEW saniert in Zusammenhang mit der ohnehin notwendigen Sanierung des 1 KV Kabels und des NKBA Kabels.

 

Kückhoven, Quickstraße

Die Anlage ist älter als 30 Jahre, es sind ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut und ein Lampenstandort ist darüber hinaus nicht standsicher.

 

Geneiken, Dyker Straße

Hier soll eine Freileitung rückgebaut und Leuchtstoffröhren gegen energetisch optimierte LED Lampen getauscht werden.

 

Granterath, Am Vogelbusch

Die Lampen sind älter als 30 Jahre, es sind aktuell ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut und die Sanierung soll im Zuge der Erneuerung des 1KV Kabels erfolgen.

 

Gerderath, Schlesierstraße (Ecke Franz-Nekes-Straße bis Schindskaul)

Die Lampen sind älter als 30 Jahre, es sind aktuell ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut und die Sanierung soll im Zuge der Erneuerung des 1KV Kabels erfolgen. Hier wird zusätzlich noch ein NKBA Kabel ausgetauscht. Der Gesamtaufwand ist mit 23.000 Euro zu berücksichtigen.

 

Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet.

 


Beschlussentwurf:

„Die Sanierung der vorgenannten 5 Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage der durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebote.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für nachfolgende Maßnahmen sind die benötigten und aufgeführten Investivsummen auf den jeweiligen Konten bereitgestellt:

 

1. FriedhofstraßeE 1202101445.500 Euro

2. QuickstraßeE 1202601322.000 Euro

3. Dyker StraßeE 1202200126.000 Euro

4. Am VogelbuschE 1202401238.000 Euro

 

Für die Schlesierstraße (Ecke Franz-Nekes-Straße bis Schindskaul) sind für das Jahr 2018 keine Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt.

Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel von 23.000 Euro müssen noch außerplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereitgestellt werden.