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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Den gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen von 117.200,00 € bei der Maßnahme H 06020501 – Erweiterung Kindergarten „Gerderath“ sowie den zusätzlichen Auszahlungen von 16.000 € bei der Maßnahme B 06020501 – „Erwerb von beweglichem Anlagevermögen < 10.000 € - Kindergarten „Gerderath“ – zugestimmt.
2.Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen von 73.502,10 € infolge von maßnahmenbezogenen Landeszuwendungen beim Kindergarten „Gerderath“ sowie durch geringere Auszahlungen bei der Maßnahme „G 01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken“ von 59.697,90 €“. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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