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Auszug - Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen  

 
 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
0/51/211/2018 Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen stellt die neuen Richtlinien vor. Er weist darauf hin, dass sich in den Anlagen 01: Synopse und 03: VII Einzelfallbezogene Hilfen ein redaktioneller Fehler eingeschlichen habe. So wäre unter Ziffer VII. 5.2 noch versehentlich die bisherige Formulierung: Kommunion/Konfirmation mit einem Betrag von 260,00 EUR aufgelistet. Tatsächlich müsse es heißen: Besondere religiöse Feiern, die Kosten für besondere religiöse Feiern werden bis zu einem Höchstbetrag von 400 € übernommen. Dies werde sowohl in der Anlage 01 als auch in der Anlage 03 entsprechend berichtigt. Mit dieser redaktionellen Änderung ist der Ausschuss einverstanden.

 

Die Anlage 01 und die Anlage 03 werden in der geänderten Form beigefügt.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die aus der Anlage ersichtlichen Richtlinien für das Pflegekinderwesen werden zum 01.01.2018 geändert. Alle bisherigen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit“.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Synopse zur Neuregelung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen (237 KB)      
Anlage 2 2 02 Einzelfallbezogene Hilfen Beihilfen und Sonderleistungen (127 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 04 Berechnungsgrundlage zur Erstausstattung bis zum 1. Lebensjahr und ab dem 2. Lebensjahr (69 KB)