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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018  

 
 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/405/2017 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Fraktionsvorsitzender Frings, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky und für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens. Alle Reden sich der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung in ihrer Haushaltsrede 2018, dass die Anlage zur Kirmessatzung überarbeitet und textlich eindeutige Formulierungen gefunden werden, die eine falsche Terminierung ausschließen. Hintergrund sei die für 2018 eine Woche zu spät von der Verwaltung ausgeschriebene Burgkirmes.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.


Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

106.342.004 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

106.628.004 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

101.050.702 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

97.292.559 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.510.367 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

15.649.250 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

1.805.107 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.725.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

815.107 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

5.959.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

286.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

-entfällt-

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen;

- der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

- solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

  vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00.

 

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit

              Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert-              grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des               Stadtkämmerers.

 

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180071

 

LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1105)

B01180072

LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1106)

B01180073

 

PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100)

B01180074

LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1112)

B01180075

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113)

B01180076

LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1114)

B01180080

Hebebühnenanhänger (Ersatz für ERK-A 1152)

B02157018

Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich

H02150012

Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt

B03010001

Anschaffungen < 10.000 € Grundschulen

H03010016

Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03010018

Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

E12015008

Lövenich, Bruchstr. (In Lövenich bis Ende) Straßenbau

E12017010

Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) Straßenbau

E12017011

Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) Straßenbau

E12025000

 

Lövenich, Bruchstr. - Öffentl. Beleuchtung

H13050009

Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)

 

 


Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsrede 2018 - BGM (429 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsrede 2018 - FW_UWG (3790 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsrede 2018 - Bürgerpartei (1980 KB)      
Anlage 4 4 Haushaltsrede 2018 - FDP (2280 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltsrede 2018 - Bündnis 90_Die Grünen (2421 KB)      
Anlage 6 6 Haushaltsrede 2018 - SPD (3471 KB)      
Anlage 7 7 Haushaltsrede 2018 - CDU (2772 KB)