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Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. In der Folge sprechen für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Fraktionsvorsitzender Frings, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky und für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens. Alle Reden sich der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die CDU-Fraktion beauftragt die Verwaltung in ihrer Haushaltsrede 2018, dass die Anlage zur Kirmessatzung überarbeitet und textlich eindeutige Formulierungen gefunden werden, die eine falsche Terminierung ausschließen. Hintergrund sei die für 2018 eine Woche zu spät von der Verwaltung ausgeschriebene Burgkirmes. Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.
Beschluss: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 106.342.004 EUR | dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 106.628.004 EUR | im Finanzplan mit | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 101.050.702 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 97.292.559 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 9.510.367 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 15.649.250 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 1.805.107 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 2.725.000 EUR | | | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 815.107 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 5.959.300 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf | 286.000 EUR | festgesetzt. | | | |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | -entfällt- | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522) | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00. | 6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7.Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert- grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | Maßnahme | Bezeichnung | G01130001 | Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | B01180071 | LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1105) | B01180072 | LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1106) | B01180073 | PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100) | B01180074 | LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1112) | B01180075 | LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113) | B01180076 | LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1114) | B01180080 | Hebebühnenanhänger (Ersatz für ERK-A 1152) | B02157018 | Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich | H02150012 | Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt | B03010001 | Anschaffungen < 10.000 € Grundschulen | H03010016 | Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS) | H03010017 | Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS) | H03010018 | Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht | H03040007 | Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium | E12015008 | Lövenich, Bruchstr. (In Lövenich bis Ende) – Straßenbau | E12017010 | Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) – Straßenbau | E12017011 | Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) – Straßenbau | E12025000 | Lövenich, Bruchstr. - Öffentl. Beleuchtung | H13050009 | Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu) |
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen
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