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Vorlage - A 20/405/2017  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.12.2017 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2018 wurde am 06.11.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 08.11.2017 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 erfolgte im Amtsblatt Nr. 27/2017 am 09.11.2017. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (http://www.erkelenz.de/de/verwaltung/Stadtfinanzen/index.html) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 10. November 2017  -  24. November 2017 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

-286.000 €  

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.

 

Der Finanzplan 2018 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-3.300.633 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

815.107 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

5.959.300 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO

 

7

-

Wirtschaftsplan 2018 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 - 2021 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2016 -

 

8

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2016 -

 

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2016 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäder­betriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2016 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2016)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2016 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2016 -

 

9    -     Entwurf Bilanz zum 31.12.2016

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2019 bis 2021 ein positives Ergebnis aus.


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

106.342.004 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

106.628.004 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

101.050.702 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

97.292.559 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.510.367 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

15.649.250 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

1.805.107 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.725.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

815.107 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

5.959.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

286.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

-entfällt-

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen;

- der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

- solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

  vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00.

 

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit

              Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert-              grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des               Stadtkämmerers.

 

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180071

 

LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1105)

B01180072

LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1106)

B01180073

 

PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100)

B01180074

LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1112)

B01180075

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113)

B01180076

LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1114)

B01180080

Hebebühnenanhänger (Ersatz für ERK-A 1152)

B02157018

Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich

H02150012

Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt

B03010001

Anschaffungen < 10.000 € Grundschulen

H03010016

Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03010018

Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

E12015008

Lövenich, Bruchstr. (In Lövenich bis Ende) Straßenbau

E12017010

Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) Straßenbau

E12017011

Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) Straßenbau

E12025000

 

Lövenich, Bruchstr. - Öffentl. Beleuchtung

H13050009

Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltssatzung 2018