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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass man in Erkelenz numehr auf 10 erfolgreiche Jahre Offener Ganztag zurückschaue. Entgegen der ursprünglichen Planung des Landes Nordrhein-Westfalen habe sich gezeigt, dass auch nach Einführung des Offenen Ganztages weiterhin der Bedarf, Kinder in der Zeit von 08:00-13:00 Uhr zu betreuen, bestünde. Von daher habe die Stadt Erkelenz das Angebot aufrecht erhalten. Zum damaligen Zeitpunkt sei es allerdings versäumt worden, die Satzung entsprechend zu ergänzen. Er schlägt vor, die bestehende Satzung insoweit zu ergänzen, dass für diese Betreuungsform ein Beitrag in Höhe von 30,00 € erhoben werden solle. Im Ausschuss initiiert SkB Stommel eine Diskussion, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ein Beitrag erhoben werden solle. Ausschussmitglied Tüffers beantragt, in Anpassung an den niedrigsten Elternbeitrag im Bereich der Offenen Ganztagsschule, auch hier den Beitrag mit 20,00 € festzusetzen. Nach einer kurzen Beratungspause spricht sich der Ausschuss dafür aus, den Beitrag für das Betreuungsangebot von 08:00-13:00 Uhr auf 20,00 € festzusetzen. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die der Niederschrift als Anlage beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)“ wird beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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