Bürgerinformationssystem
Tatbestand: An den Grundschulen der Stadt Erkelenz werden derzeit zwei Betreuungsformen angeboten, die Offene Ganztagsschule und die Betreuung an Schultagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen in Erkelenz im Jahre 2007 wurden die bis dahin angebotenen Betreuungsformen „Schule von 8-1“ und „dreizehn plus“ eingestellt, da eine Förderung dieser Betreuungsformen durch das Land Nordrhein-Westfalen an Offenen Ganztagsschulen nicht mehr erfolgte.
Unter diesen Voraussetzungen wurde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz erlassen.
Sehr schnell wurde jedoch erkannt, dass durchaus ein Bedarf an einem alternativen Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr vorlag, so dass die Stadt Erkelenz von der durch das Land eingeräumten Möglichkeit, auch andere Betreuungsformen anzubieten, Gebrauch machte und ein Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr einrichtete. Es wurde jedoch versäumt, die o. a. Satzung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen. Der für dieses Angebot erhobene Beitrag lag damals und heute bei 30,00 Euro.
Die Satzung ist entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die der Niederschrift als Anlage beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)
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