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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Den überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 96.000,00 € bei der Maßnahme H02150005 - Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem - wird gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme H08010009 - Sanierung Sportumkleide Katzem -.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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