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Vorlage - A 20/392/2017  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem - Investitionsmaßnahme: H 02150005 -
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Jahre 2015 wurde für den Standort der Feuerwehr Katzem der Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus mit einem Raumbedarf für ein Feuerwehrfahrzeug geplant. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 Auszahlungsmittel i.H.v. 200.000,00 € veranschlagt.

 

Im weiteren Planungsverlauf im Jahr 2016 wurde zunächst festgestellt, dass im Rahmen des Neubaus Platz für ein zweites Fahrzeug (Mannschaftsfahrzeug-Kleinbus) geschaffen werden muss. Der Raum hierfür wurde planerisch in Form einer reinen Verlängerung der Fahrzeughalle von 10 auf 15 Metern vorgesehen. Die so geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 01.03.2016 beschlossen.

 

In der Folgezeit wurden Bedenken aus der Löschgruppe bezüglich der hintereinander aufgestellten Fahrzeuge angeführt, da diese Aufstellung der Fahrzeuge mit logistischen Problemen verbunden ist. Daraufhin wurde der Bauentwurf dahingehend abgeändert, dass eine zweite, kleinere Fahrzeughalle neben der ursprünglich geplanten Fahrzeughalle eingeplant wurde. Das hierfür kalkulierte Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 260.000,00 € wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 und durch entsprechende Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt.

 

Vom Fachamt wurde nun signalisiert, dass im Rahmen der konkreten Bauausführung Kostensteigerungen auftreten. Die Kostensteigerungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

 

Planungskosten:

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses konnte zunächst ohne externen Architekten geplant werden; auch die Bauleitung erfolgt durch Mitarbeiter des Amtes 63, so dass erhebliche Einsparungen in den Nebenkosten realisiert werden konnten. Aus Gründen zeitlicher Kapazitäten war es jedoch erforderlich, die Planung der Haustechnik extern zu vergeben. Die ursprünglich nicht eingeplanten Kosten hierfür belaufen sich auf 26.000,00 €.

 

Mehrkosten Rohbau:

Aufgrund von Massenmehrungen, insbesondere wegen der nicht vorhergesehenen Unterfangung der Wände zur Nachbarbebauung, erhöhen sich die Rohbaukosten gegenüber der Planung um 58.000,00 €.

 

Mehrkosten Haustechnik:

Infolge der konjunkturellen Lage im Bausektor, insbesondere im Bereich Haustechnik, werden derzeit nur wenige Angebote durch Baufirmen abgegeben. Darüber hinaus liegen die Angebotssummen deutlich über dem kalkulierten Ansatz. Vorliegend entstehen daher nicht eingeplante Mehrkosten i.H.v. 24.000,00 €.

 

Durch verschiedenste Maßnahmen zur Kosteneinsparung an anderen Stellen konnte der oben nicht eingeplante Auszahlungsmehrbedarf von rund 108.000,00 € auf 96.000,00 € reduziert werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen erhöht sich vorliegend jedoch auf insgesamt 356.000,00 €. Demnach ergibt sich ein Auszahlungsmehrbedarf bei der Investitionsmaßnahme H02150005 i.H.v. 96.000,00 €.

 

Da die beschriebenen Mehrauszahlungen für die Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem“ als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW zu werten sind, bedarf es vor Leistung dieser Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Den überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 96.000,00 € bei der Maßnahme H02150005 - Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem - wird gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme H08010009 - Sanierung Sportumkleide Katzem -.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlungen i.H.v. 96.000,00 €.