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Ausschussmitglied Michael Kock fragt die Verwaltung, wieso die Punkte in der Anlage 1 „Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz“
5.1 Maßnahmen auf sozialem Gebiet und 5.3 Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
gestrichen werden sollen, da er diese Maßnahmen weiter für förderungswürdig halte.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erwidert, dass hierzu in den letzten Jahren keine Anträge mehr eingegangen wären und die Verwaltung die Richtlinien nur den gegebenen Verhältnissen angepasst hätte und in Einzelfällen auch außerhalb der Richtlinien Bewilligungen in diesem Bereich möglich wären. Es spräche jedoch auch nichts dagegen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
Ausschussmitglied Michael Kock weist darauf hin, dass der Verbleib in den Richtlinien auch immer ein Hinweis auf mögliche Förderung sein kann.
Ausschussmitglied Michael Kock beantragt daher, den Beschlussentwurf dahingehend zu ändern, dass die in der Anlage 1 „Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz“ vorgesehenen Streichungen der Punkte:
5.1 Maßnahmen auf sozialem Gebiet und 5.3 Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
nicht vorgenommen werden.
Ergänzter Beschluss – Ergänzung fett und kursiv –: „Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz mit Wirkung zum 01.04.2017 mit der Maßgabe, dass die
vorgesehenen Streichungen der Punkte:
5.1 Maßnahmen auf sozialem Gebiet und 5.3 Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
nicht vorgenommen werden.“
Anlage: Geänderte Synopse der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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