Auszug - Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW
„Nachfolgende am 27. Dezember 2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GONRW wird gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW genehmigt:
„1.
Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 106.007,62 €
beim Produktsachkonto 030201.729100 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Produkt: „Schülerbeförderung“ - wird zugestimmt.
2.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 060400.648200 –Erstattungen von Gemeinden – Produkt „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“.“