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Auszug - Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/378/2017 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Nachfolgende am 27. Dezember 2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW  wird gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

„1.

Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 106.007,62 €

beim Produktsachkonto 030201.729100 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Produkt: „Schülerbeförderung“ -  wird zugestimmt.

 

 2.

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 060400.648200 Erstattungen von Gemeinden – Produkt „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 42 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme