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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/375/2016 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. stv. Fraktionsvorsitzender Czybik und für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.

 

Nachdem nach einer Aussprache keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den vorliegenden Beschlussentwurf abstimmen.


Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

101.755.070 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

103.475.070 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

96.654.061 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

94.993.941 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

6.000.966 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.937.150 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.950.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

8.441.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.720.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1.         Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2.         Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3.         Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4.         Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 EUR. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 auf­              geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der Produkte ein  ent­              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­              kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

  Maßnahme            Bezeichnung

 

 

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180066

 

Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148)

B01180067

Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B02157021

Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven

H02150006

Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath

H03010012

Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg

H03010015

Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)

H03010016

Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

E12010049

GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

E12027002

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung

E12027004

Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung

H15020206

 

Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“

 

 


Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2017 BGM (3962 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2017 CDU (1893 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2017 SPD (2592 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2017 Bd90_Die Grünen (1783 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2017 FDP (1000 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2017 Bürgerpartei (1814 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2017 FW_UWG (3609 KB)