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Vorlage - A 20/375/2016  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2017 wurde am  08.11.2016 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom  11.11.2016 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22/2016 am 14.11.2016. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 15. November 2016  -  29. November 2016 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 248, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

-1.720.000 €  

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.

 

Der Finanzplan 2017 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-4.276.064 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

1.950.000 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

8.441.000 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO

 

7

-

Wirtschaftsplan 2017 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschafts­­­jahre 2016 - 2020 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlust­­rechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschafts­jahr 2015 -

 

8

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grund­stücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2015 -

 

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2015 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

des Bäder­betriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2015)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2015 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2015 -

 

9    -     Bilanz zum 31.12.2015

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2018 bis 2020 ein positives Ergebnis aus.


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

101.755.070 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

103.475.070 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

96.654.061 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

94.993.941 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

6.000.966 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.937.150 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.950.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

8.441.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.720.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1.         Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2.         Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3.         Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4.         Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 EUR. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 auf­              geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der Produkte ein  ent­              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­              kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

  Maßnahme            Bezeichnung

 

 

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180066

 

Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148)

B01180067

Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B02157021

Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven

H02150006

Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath

H03010012

Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg

H03010015

Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)

H03010016

Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

E12010049

GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

E12027002

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung

E12027004

Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung

H15020206

 

Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2017.