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Auszug - Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 GO NRW sowie eines stv. Ausschussmitgliedes für den Bezirksausschuss Gerderath für die 'Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat'  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/180/2005 Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 GO NRW sowie eines stv. Ausschussmitgliedes für den Bezirksausschuss Gerderath für die 'Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat'
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem Bürgermeister Jansen ihr das Wort erteilt hat, gibt Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen eine persönliche Erkläru

Nachdem Bürgermeister Jansen ihr das Wort erteilt hat, gibt Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen eine persönliche Erklärung zur Fraktionsgründung DIHS/REP ab.

 

Anschließend weist Bürgermeister Jansen hinsichtlich der Ausführungen von Fraktionsvorsitzender Schirrmeister-Heinen darauf hin, dass die Verwaltung die bekannten Tatsachen zur Fraktionsneubildung von DIHS/REP intensiv geprüft und das Ergebnis bekannt gegeben habe. Dies stehe allerdings in der laufenden Sitzung nicht zur Debatte, sondern es gehe um die allen Fraktionen gesetzlich verbriefte Möglichkeit nach § 58 Abs. 2 S. 7 GO NW, beratende Mitglieder als Bindeglied zwischen Ausschüssen und Fraktionen zu entsenden. Hier habe man nach den gesetzlichen Vorschriften zu verfahren.

 

Fraktionsvorsitzender Kehren nimmt die rechtliche Prüfung der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber zugleich darauf hin, dass man seinen Protest darüber zum Ausdruck bringen würde, wenn es den Tatsachen entsprechen würde, dass der Fraktionsvorsitzende der neuen Fraktion tatsächlich ein Bild  - wie von Fraktionsvorsitzender Schirrmeister-Heinen vorgetragen - in seinem Hausflur hängen habe. Leider müsse man sich den bisherigen Feststellungen des Verfassungsschutzes beugen. Man wolle sich jedoch bei der vorliegenden Beschlussvorlage enthalten.

 

Fraktionsvorsitzender Schönfeld weist die in der Erklärung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemachten Aussagen zu einem Bild in seinem Hausflur mit Entschiedenheit zurück. Er lädt alle ein, umgehend nach der Sitzung, sich davon zu überzeugen, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspreche. Er habe mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun. Die Republikaner seien keine verbotene Partei. Wenn das entsprechende Bild in seinem Flur hänge, dann werde er sofort zurücktreten.

 

Fraktionsvorsitzender Münster bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch seiner Fraktion den Erklärungstext zukommen zu lassen. Im Übrigen werde die FDP sich bei der Beschlussfassung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt ebenfalls enthalten.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Schablitzky trägt sodann vor, dass er der Meinung sei, dass sich hier Leute vor einen Karren spannen ließen, der ihnen nicht zustehe. Der Fraktionsstatus habe seiner Meinung nach nichts mit einer Koalition zu tun. Es handele sich nicht um eine politische Koalition. Natürlich sei es auch für ihn ein positiver Ausfluss des neuen Fraktionsstatus, dass man nun als Fraktion Anträge stellen könne.

 

Ratsherr Stolzenberger sieht in der zuletzt gemachten Aussage von stv. Fraktionsvorsitzendem Schablitzky genau den Sachverhalt des Beschlusses des OVG Münster vom 24.01.2005 (15 B 2713/04) erfüllt, wonach es sich nicht um einen politischen Zusammenschluss sondern lediglich um einen technischen handele.

 

Bürgermeister Jansen sagt zu, die Angelegenheit weiter zu prüfen. Ratsfrau Schroer verweist auf eine Unterstützungsunterschrift hin, die sie der DIHS im Vorfeld zu den Kommunalwahlen gegeben habe. Die jetzige Entwicklung sei allerdings nicht Geschäftsgrundlage dieser Unterschrift gewesen. Sie bittet Ratsherrn Schablitzky, sein Handeln nochmals zu überdenken. Die Verwaltung solle die Angelegenheit der Fraktionsbildung weiter prüfen.

 

Anschließend formuliert Fraktionsvorsitzender Kehren einen Antrag dahingehend, die Angelegenheit der Beschlussfassung über die Ausschussbesetzung nach § 58 Abs. 2, S. 7 GO NW von der Tagesordnung abzusetzen und den Fraktionszusammenschluss weiter rechtlich zu prüfen.

 

Bürgermeister Jansen trägt hierzu vor, dass die Prüfung auf Grund des bisherigen Kenntnisstandes ergeben habe, dass rechtlich keine relevanten und verwertbaren Einwendungen vorgebracht werden könnten. Insofern könne man den Tagesordnungspunkt nicht von der Tagesordnung absetzen, weil die Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat einen Anspruch auf die Entsendung beratender Ausschussmitglieder in die Ausschüsse habe. Würde der Tagesordnungspunkt abgesetzt, so müsse er als Bürgermeister einen rechtswidrigen Beschluss beanstanden.

 

Fraktionsvorsitzender Kehren erklärt sodann, dass er seinen Antrag zurückziehe, wenn die Verwaltung die Fraktionsgründung erneut überprüfe. Einer Forderung nach einer erneuten Überprüfung schließt sich auch stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs an und bittet den Rat hierüber zu unterrichten. Unter dieser Voraussetzung werde sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der vorliegenden Beschlussfassung ebenfalls enthalten.

 

Fraktionsvorsitzender Frings weist darauf hin, dass man in einer Demokratie lebe, wo es verschiedene Anschauungen gebe. Die seiner Auffassung nach gemachte Unterstellung, dass der Fraktionsvorsitzende der Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat ein besagtes Bild in seinem Hausflur aufgehängt habe, sei eine Unverschämtheit.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen entgegnet hierzu, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Aussage niemals gemacht hätte, wenn es nicht Zeugen hierfür gebe.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den Beschlussentwurf abstimmen, nimmt aber selbst an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Hiermit werden folgende Bestellungen gem. § 58 Absatz 1 Sätze 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die ‚Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat‘  vorgenommen:

 

Gremium

Beratendes Mitglied

Stv. beratendes Mitglied

Hauptausschuss

RH Schablitzky

RH Schönfeld

 

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

 

RH Schönfeld

RH Schablitzky

Bau- und Werksausschuss

RH Schablitzky

RH Schönfeld

 

Schulausschuss

SKB Anita Schönfeld, Oidtmannhof 2

 

RH Schönfeld

Braunkohlenausschuss

RH Schablitzky

RH Schönfeld

 

Ausschuss für Umweltschutz und Soziales

SKB Mario Schmitz, In Katzem 21

RH Schablitzky

 

Ausschuss für Kultur und Sport

SKB Mario Schmitz, In Katzem 21

RH Schablitzky

 

Personalausschuss

RH Schönfeld

RH Schablitzky

 

Rechnungsprüfungsausschuss

RH Schönfeld

RH Schablitzky

 

Partnerschaftskomitee

RH Schablitzky

 

RH Schönfeld

Ausschuss für Senioren

RH Schönfeld

RH Schablitzky

 

Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte

SKB Anita Schönfeld, Oidtmannhof 2

RH Schönfeld

 

Bezirksausschuss Lövenich

SKB Mario Schmitz, In Katzem 21

RH Schablitzky

 

Bezirksausschuss Schwanenberg

SKB Manfred Ringkowski,

Genhofer Brunnenweg 9

 

SKB Wilfried Krüger, Heinrich-Plum-Weg 4

Bezirksausschuss Kückhoven

SKB Heinz-Dieter Steffes, Quickstraße 38

SKB Hanna Wilhelmine Steffes, Quickstraße 38

 

Bezirksausschuss Keyenberg-Venrath

 

SKB Ronald Kubanke, Neustraße 11

RH Schönfeld

 

 

2.         Für das ordentliche Bezirksausschussmitglied im Bezirksausschuss Gerderath RH Schablitzky wird RH Schönfeld zum stellvertretenden Ausschussmitglied bestellt (bisher nicht besetzt).“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 47 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 47 Enthaltungen