Bürgerinformationssystem
Ratsherr Pütz erkundigt sich, warum die Verwaltung die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen im Bauleitverfahren sehr weit fasst, so dass unterschiedliche Baukörper mit unterschiedlichen Traufhöhen und Dachneigungen zulässig sind. Dies würde seiner Meinung nach einem homogenen Ortsbild nicht zuträglich sein. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erwidert, dass die Verwaltung den Vorschlägen des Bürgerbeirates gefolgt sei, der nicht nur für 22 Bürger spricht, die Anpassungswünsche hatten, sondern als gewähltes Gremium die Mehrheit der Bevölkerung vertritt. Deshalb ist in der Abwägung dem Bürgerwunsch entsprochen worden. Die Stadt Erkelenz legt großen Wert auf eine abgestimmte Angebotsplanung, der auch im Braunkohlenausschuss zugestimmt wurde. Darüber hinaus verweist Erster Beigeordneter Dr. Gotzen auf Einzelprüfungen, wenn von Festsetzungen abgewichen werden soll und erinnert in dem Zusammenhang an die Beratungsleistungen, die für Bauherren in den Umsiedlungsstandorten mit konkreten Gestaltungsberatungen bestehen. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
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