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Auszug - Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
2. Sitzung des Braunkohlenausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Braunkohlenausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/326/2015 Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert die Veränderung des Plans seit Aufstellungsbeschluss, zu dem der bereits sehr stark diskutierte, städtebauliche Entwurf vorgelegen habe. In dem ausgehängten Entwurf des Bebauungsplanes ist die Planungsabfrage sowie Anregungen der Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingeflossen. Zusätzlich habe man sich mit dem Bürgerbeirat abgestimmt.

 

Besondere Anforderungen liegen bei dieser umsiedlungsbedingten Angebotsplanung vor, so dass

 

  • auf eine besondere Gestaltung der Dorfgebiete verzichtet werde,
  • eine große Baufreiheit bei Art und Maß der Nutzung aus Gründen der Sozialverträglichkeit der Umsiedlung und der Wahlfreiheit bei der Grundstücksvormerkung gewährt werde,
  • bauordnungsrechtlich wenig Festsetzungen getroffen würden.

 

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich u. a. auf Anbindung an das Straßennetz und auf Bodendenkmäler. Die 23 Stellungnahmen der Öffentlichkeit beziehen sich hauptsächlich auf das Maß der Nutzung und bauordnungsrechtliche Aspekte. Der Satzungsbeschluss sei für die Sitzung im Dezember vorgesehen.

 

Herr Wildschütz, Büro Raumplan, stellt den Plan im Detail vor. Die generelle Zulassung von Flachdächern unterstreiche den städtischen Charakter des Gebiets und lehne sich an die Bebauung in Erkelenz-Nord an. Auf die Festsetzung einer Dachneigung werde in Folge dessen verzichtet.

 

Ausschussvorsitzender Merkens regt an, vor der Grundstücksvormerkung die Straßennamen festzulegen.

 

Ausschussmitglied Clever erkundigt sich, ob ein Bungalow neben einem zweigeschossigem Haus stehen dürfe. Amtsleiter Orth erläutert, dass ein Unterschied von einem Geschoss wie in den Altorten möglich sein werde, was begründbar durch die Planungsabfrage, den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit dem Bürgerbeirat sei.

 

Ausschussmitglied Pütz erkundigt sich, ob eine größere Baufreiheit als in Immerath (neu) bestehe. Amtsleiter Orth weist darauf hin, dass die Wahlfreiheit bei den planungsrechtlichen Vorgaben in den weniger zentralen Gebieten höher sei. Im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen seien genauso wenig Vorgaben wie in manchen Bereichen in Immerath (neu) und Borschemich (neu) getroffen worden.

 

Ausschussmitglied Clever argumentiert für pflegeleichtere Einfriedungen, da diese älteren Menschen gerecht würden und sie auch sonst in der Stadt Erkelenz üblich seiene.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg verweist auf viele Bebauungspläne, in denen lebende Hecken als Einfriedung festgesetzt sind. Zudem bestünden diese Festsetzungen nur zum öffentlichen Raum hin und würden so zu einem Mindestmaß an gestalterischer Qualität beitragen.Wenn die an öffentliche Flächen angrenzenden Privatflächen nicht ansprechend gestaltet würden, trägt dies zur Abwertung eines sorgfältig gestalteten, öffentlichen Raumes bei. Herr Wildschütz ergänzt, dass das dem städtebaulichem Entwurf zugrundeliegende 12-Punkte-Programm maßgeblich die grüne Gestaltung thematisiere.


Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe,, Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Stellungnahmen TÖB BBP XXII Umsiedlung KKUOB 24082015_A (87 KB)      
Anlage 1 2 Stellungnahmen Öffentlichkeit BBP Nr. XXII Umsiedlung KKUOB 240815_a (96 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Übersicht BBP XXII Umsiedlung Keyenberg,Kuckum (377 KB)